Bereitschaftsdienst
Wenn nicht gespielt werden kann, sind der Gegner und der Schiedsrichter telefonisch zu informieren. Der Spielausfall muß anschließend im DFBnet gemeldet werden.
Der bisherige Bereitschaftsdienst wird eingestellt.
Bleibt bei Unbespielbarkeit der Platzanlage ein Spielplatz bespielbar, oder lässt der Zustand des vorhandenen Spielplatzes nur ein Spiel zu, hat der Verein sicher zustellen, dass Anhang 4 der SpO (Vorrangigkeit) beachtet wird.
Seite zuletzt aktualisiert am: 29.06.2022